Von der Wallbox über die geeigneten Ladekabel bis hin zur Hilfe beim Beantragen von Fördergeldern. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand!
Alle wichtigen Informationen rund um E-Mobilität
Wir-kümmern-uns-Versprechen
Für den einfachen Umstieg!
Beim Umstieg auf einen Mitsubishi Plug-in Hybrid stehen wir Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite. Unser „Wir-kümmern-uns-Versprechen“ geht über die reine Beratung hinaus. So kümmern wir uns auf Wunsch z. B. auch um die passende Wallbox, das richtige Ladekabel, einen Ladechip, Hilfe bei Förderanträgen und vieles mehr.
Wallbox oder Steckdose?
Der neue Eclipse Cross Plug-in Hybrid kann ganz einfach an einer haushaltsüblichen, separat abgesicherten Steckdose (Schukosteckdose) aufgeladen werden – das entsprechende Kabel liegt serienmäßig bei. Komfortabler, sicherer und auch schneller ist jedoch eine fest verbaute Mitsubishi Wallbox.
Alle Vorteile einer Mitsubishi Wallbox powered by ABB auf einen Blick:
- Kürzere Ladedauer von ca. 4 Stunden, Schukosteckdose ca. sechs Stunden (bei leerer Batterie)
- Für langes Laden unter hoher Last ausgelegt, ohne Risiko des Überhitzens
- Platzierbar am gewohnten Fahrzeugstellplatz, z. B. im Carport oder in der Garage
- 5 Jahre Garantie*
- Erfüllt alle Anforderungen des KfW-Förderprogramms für private Ladeinfrastruktur (440) und kann mit 900,- € pro Ladepunkt gefördert werden
*Details unter www.mitsubishi-motors.de/zubehoergarantie
Bequem mit Ladechip.
Mit dem Mitsubishi Ladechip1 laden Sie zum günstigen Tarif an über 30.000 Ladepunkten in ganz Deutschland (und an über 100.000 in Europa). Den passenden Ladepunkt finden Sie ganz einfach über die „EinfachStromLaden“-App von MAINGAU Energie.
Der Ladechip kann einfach am Autoschlüssel befestigt werden und ist somit jederzeit schnell zur Hand.
Mitsubishi Ladechip
- Deutschlandweit günstige Ladetarife für unterwegs
- Keine Vertragsbindung und keine Grundgebühr
- Zugang zu über 30.000 Ladepunkten in Deutschland und über 100.000 in Europa
- Mit einem Mitsubishi Ökostromtarif zahlen Sie mit dem Mitsubishi Ladechip2 an öffentlichen Ladesäulen (außer IONITY) 10 ct/kWh weniger
1 Vertragspartner ist die MAINGAU Energie GmbH
2 Die Stromtarife der MAINGAU Energie GmbH sind regionsabhängig. Details unter www.maingau-energie.de/oekostrom
Welcher Typ darf es sein?
Das richtige Ladekabel
Für das Laden an einer Wallbox ohne Kabel und an öffentlichen Ladesäulen wird ein geeignetes Kabel benötigt. Das „richtige“ Kabel zu finden ist nicht so einfach: Mode 2 oder 3, Typ 1 oder 2, ein- oder dreiphasig, Adapter oder kein Adapter etc. Das Autohaus Rußig bietet deshalb als Mitsubishi Originalzubehör geeignete Ladekabel für zu Hause und unterwegs an, die auf das Fahrzeug abgestimmt sind.
FAQ
Fragen & Antworten rund um's Thema Elektromobilität.
FAQ
Fragen und Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Elektromobilität:
Das reine Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle)
Reine Elektrofahrzeuge sind mit einem Elektromotor ausgestattet und beziehen die Antriebsenergie aus einer Batterie im Fahrzeug. Die Batterie wird über das Stromnetz aufgeladen und kann zurückgewonnene Bremsenergie speichern (Fachbegriff: Rekuperation).
Hybridfahrzeug (HEV = Hybrid Electric Vehicle)
Ein Hybridfahrzeug vereint das elektrische mit dem konventionellen Antriebssystem (HEV = "Hybrid Electric Vehicle"). Diese Fahrzeuge sind sowohl mit einem Elektromotor als auch mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet. Die eingebaute Batterie wird ausschließlich über die zurückgewonnene Bremsenergie oder den Verbrennungsmotor geladen.
Range Extender (REEV = Range Extended Electric Vehicle)
Elektrofahrzeuge, die zusätzlich zur Batterie einen kleinen Verbrennungsmotor („Range Extender“ = Reichweitenverlängerer) verbaut haben, nennt man REEV. Dieser Zusatzmotor liefert Strom für die Batterie, treibt das Fahrzeug jedoch nicht direkt an (im Gegensatz zum HEV). Bei niedrigem Batteriestatus wird der Range Extender automatisch aktiviert und hält den Akkustatus während der Fahrt auf einem konstanten Niveau.
Plug-In-Hybridfahrzeug (PHEV = Plug-In-Hybrid Electric Vehicle)
Ein PHEV ist technologisch mit einem HEV vergleichbar, mit dem Hauptunterschied, dass die Batterie auch über das Stromnetz aufgeladen werden kann.
Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektroautos, die an einer Wand befestigt wird. Sie ist für den privaten Einsatz auf einem privaten Stellplatz, wie etwa in einer Garage oder einem Carport gedacht.
Für die Installation ist ein dreiphasiger Wechselstromanschluss (Starkstromanschluss) und eine qualifizierte Elektrofachkraft notwendig. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten und vermitteln Sie gern!
Eine Wallbox wird primär für die Nutzung im Innenbereich (private Garage, Tiefgarage, etc.) genutzt. Sie ist an einer Wand fest montiert. In der Regel wird die Wallbox mit Wechselstrom (AC) betrieben. Typische AC Ladeleistungen sind: 3,7 kW / 11 kW / 22 kW.
Ladesäulen werden primär im Außenbereich genutzt, da diese wetterfest und vor Vandalismus geschützt sind (öffentliche Parkplätze, etc.). Sie werden mit Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC) betrieben.
- Typische AC Ladeleistungen: 11 kW / 22 kW / 44 kW
- Typische DC Ladeleistung: 50 kW
Ein Elektroauto oder Plug-In-Hybridauto kann grundsätzlich an jeder Ladesäule (je nach Steckertyp) und auch an fast jeder üblichen Haushaltssteckdose geladen werden. Beachtet werden sollte, dass das Laden an üblichen Haushaltssteckdosen nicht nur deutlich länger dauern kann als an Ladesäulen oder Wallboxen, sondern auch die elektrische Eignung der dahinterstehenden elektrischen Installation geprüft werden sollte.
Mit der steigenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen nehmen auch die Herausforderungen an die notwendige Ladeinfrastruktur zu. Um auch bei einem weiteren Ausbau der E-Mobilität allen E-Mobilisten eine Lademöglichkeit zu ermöglichen und gleichzeitig einen für alle Stromkunden teuren Netzausbau zu vermeiden, muss das sog. Lademanagement angewandt werden. Lademanagement bedeutet, dass die verfügbare Netzanschlussleistung durch eine intelligente Steuerung der Ladepunkte optimal ausgenutzt wird. Über das Lademanagement kann aber auch festgelegt werden, wann ein Fahrzeug wieder vollgeladen sein soll. Für Unternehmen mit Lastspitzentarifen können teure Lastspitzen somit vermieden werden.
Die Ladedauer eines Elektroautos hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Ladetechnik des Elektrofahrzeugs, der Kapazität der Batterie und der Leistung der Ladestation. Die Ladezeit lässt sich vereinfacht mit folgender Formel berechnen:
Ladezeit = Batteriekapazität / Ladeleistung
Damit lässt sich bspw. eine 40 kWh Batterie an einer Schnellladesäule mit 50 kW in weniger als einer Stunde wieder komplett aufladen. An einer normalen Haushaltssteckdose (3,7 kW) dauert der Ladevorgang dagegen 8 bis 10 Stunden. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass ein Elektroauto an einer 22 kW-Ladestation z.B. nur mit 11 kW laden kann, wenn die Ladetechnik des Fahrzeugs nicht mehr hergibt.
Gebräuchliche Haushaltssteckdosen sind nur bedingt zum Laden von Elektrofahrzeugen einsetzbar. Bei älteren und nicht erprobten Hausinstallationen kann eine Dauerbelastung zu Überhitzung und sogar zu Brandgefahr führen. In der Regel haben Haushaltssteckdosen keine eigene Schutzeinrichtung bei Fehlerströmen. Zudem dauert die Ladung sehr lange. Experten empfehlen ausdrücklich herkömmliche 230-Volt-Steckdosen durch einen Elektriker vorab prüfen zu lassen.
Das E-Kennzeichen hat in Deutschland seit September 2015 Gültigkeit. Dabei ist der Buchstabe E als Zusatz an die letzte Ziffer angehängt und gibt zu erkennen, dass das Fahrzeug entweder komplett elektrisch angetrieben wird oder es sich um einen Plug-in-Hybrid handelt. Mit dem E-Kennzeichen sind gewisse Privilegien verbunden, die jedoch konkret von den jeweiligen Bestimmungen der Kommunen abhängen. Grundsätzlich besteht aber die Erlaubnis, kostenfrei zu parken, Busspuren zu nutzen sowie erweiterte Zufahrtsrechte zu genießen.
Die Angaben der Reichweiten können nur als Durchschnittswert gemacht werden. Nicht anders verhält es sich, wenn der Verbrauch eines Benziners oder eines Diesels zu betrachten ist. Verschiedene Faktoren fließen hierbei ein, wobei es hier zahlenmäßig noch mehr sind als bei einem Modell mit Verbrennungsmotor. Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge der neuesten Generation können Akkukapazitäten für 400 km und mehr haben.
Durchschnittlich benötigt ein E-Auto für eine Strecke von 100 Kilometern zwischen 15 und 20 Kilowatt. Die ersten Modelle zeigen bereits einen noch geringeren Verbrauch und diese Entwicklung wird sich in Zukunft weiterhin in diese Richtung bewegen. Preislich fallen pro 100 Kilometer zwischen drei und vier Euro an.
Eine generelle Aussage ist hier nicht möglich, da dies wesentlich vom Modell abhängig ist. Oft werden die Fahrzeuge jedoch bei einer bestimmten Geschwindigkeit abgeregelt, um die Batterie zu schonen. Die meisten Klein- und Mittelwagen erreichen Höchstgeschwindigkeiten zwischen 150 und 200 km/h. Demgegenüber stehen Modelle der Oberklasse, welche mehr als 200 km/h erreichen können.
Ob zu Wartungszwecken oder nach einer Panne: Elektroautos müssen in die Werkstatt. Allerdings kann nicht jede Werkstatt Elektrofahrzeuge reparieren. Um an Elektrofahrzeugen arbeiten zu dürfen, muss ein Mechaniker eine Ausbildung bei TÜV, DEKRA oder einem Automobilhersteller absolvieren. Erst nach mehr als 100 Unterrichtseinheiten kann der Mechaniker am Hochspannungssystem eines Elektrofahrzeugs arbeiten. Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Händlern oder Vertragswerkstätten.
Die Lebensdauer eines Elektrofahrzeugs hängt maßgeblich von der Batterie des Fahrzeugs ab. Die Lebensdauer eines Lithium-Ionen-Akkus von Elektroautos wurde zu Anfang mit 100.000 km weit unterschätzt. Mit intelligenten Batteriemanagementsystemen ist die Lebensdauer von Akkus in E-Fahrzeugen nicht mit Akkus von Mobiltelefonen oder Laptops zu vergleichen. Moderne Lithium-Ionen-Akkus können um die 5.000 Ladezyklen aushalten, bis sie aufgrund von zu hohem Kapazitätsverlust ausgetauscht werden sollten. Somit sind sogar 500.000 km Laufleistung und mehr möglich, bis die Batterie ausgetauscht werden muss. Da die Lebensdauer einer Batterie aber von vielen Faktoren abhängt, wie Schnellladenutzung, Umgebungstemperatur, Zyklenzahl und Entladetiefen kann nie genau gesagt werden, wie lange eine Batterie exakt halten wird. Um dennoch eine gewisse Sicherheit zu bieten, gewährleisten viele Automobilhersteller Garantien für die Batterien ihrer Elektrofahrzeuge.
Zwischen einem E-Auto und einem herkömmlichen Pkw mit Verbrennungsmotor bestehen keinerlei Unterschiede im Hinblick auf die Sicherheit. Mehrere Untersuchungen haben das bereits in der Vergangenheit belegt. Somit ist ein E-Auto ebenso sicher wie ein Diesel oder ein Benziner.
Der Typ-2 Stecker verriegelt zusammen mit der Zentralverriegelung. Unbefugte können das Kabel nicht abziehen. Auf Ladesäulenseite ist das Kabel oft fest installiert oder die Ladekupplung wird zusätzlich verriegelt.
Wird ein Elektrofahrzeug zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, beträgt die Steuerbefreiungsfrist bis zu 10 Jahre (§ 3d (1) KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Bei einem Besitzerwechsel bleibt die Restlaufzeit der Steuerbefreiung erhalten. Ebenso gibt es eine steuerfreie Prämie beim Kauf eines Elektroautos.
Mit der sogenannten 0,5 Prozent-Regel profitieren Dienstwagenbesitzer, die ihre Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge auch privat nutzen. Hierbei wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei reinen Elektrofahrzeugen (BEV) unter 60.000 € mit 0,25 % des Bruttolistenpreises bzw. bei BEV über 60.000 € mit 0,5 % des Bruttolistenpreises gerechnet. Die Regelung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 30.06.2020 stattgefunden hat.
Für Plug-In-Hybride gilt nach wie vor die 0,5 % Steuer mit halber Bemessungsgrundlage. Allerdings nur sollte das Fahrzeug mindestens 40 Kilometer weit rein elektrisch schaffen oder maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen.
Arbeitnehmer, die ihr Elektroauto am Arbeitsplatz aufladen, müssen darauf keine Steuern mehr zahlen. Diese Regelung bezieht sowohl Privat-Autos als auch privat genutzte Dienstwagen ein. Auch im Bereich der Ladeinfrastruktur können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Stellt dieser eine Ladestation zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs unentgeltlich bzw. vergünstigt zur Verfügung, fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Bisher waren diese beiden Maßnahmen bis Ende 2020 befristet, werden aber nun bis Ende 2030 verlängert.
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